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Wie muss die Rechtsgrundlage einer Körperschaft (Gesellschaftsvertrag, Satzung usw.) formuliert sein, um in den Genuss steuerlicher Begünstigungen zu kommen?

Inhalt

Um in den Genuss diverser steuerlicher Begünstigungen zu gelangen, muss in der Rechtsgrundlage (Gesellschaftsvertrag, Satzung usw.) eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen dieser gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke vorgesehen und der begünstigte Zweck genau umschrieben sein.

  • In der Rechtsgrundlage muss der gemeinnützige/mildtätige Zweck vorgesehen sein und exakt und genau umschrieben werden.

  • Es muss aus der Beschreibung des Zweckes die genaue Tätigkeit entnommen werden können. Allgemeine Beschreibungen, wie zum Beispiel „Förderung der Entwicklung und Integration von Kindern und Jugendlichen in einem schwierigen sozialen Umfeld und Lebenskrisen" und „systemorientierte Stützung und Begleitung der Eltern, der Familien und anderer relevanter Umwelten" sind für das Bundesfinanzgericht eine unklare Beschreibung.  

  • Die so genau beschriebenen Zwecke müssen gemeinnütziger/mildtätiger Natur sein.

  • Werden in einer Rechtsgrundlage (z. B. Vereinsstatut) begünstigte und nicht begünstigte Zwecke angeführt, sind die nichtbegünstigten Zwecke dann nicht begünstigungsschädlich, wenn in der Rechtsgrundlage geregelt wird, dass die nichtbegünstigten Zwecke den begünstigten Zwecken untergeordnet sind.

Wir machen darauf aufmerksam, dass eine ungenaue Formulierung des Zweckes in den Statuten die Gemeinnützigkeit von Vornherein ausschließt. Hier hilft es nicht, wenn tatsächlich gemeinnützige Zwecke verwirklicht werden.

Wenn Sie es wünschen, können wir die Statuten oder den Gesellschaftsvertrag prüfen, damit Sie eine Beurteilung haben, ob die von Ihnen gewünschte Formulierung nicht eine Gemeinnützigkeit ausschließt. Fragen Sie bei uns nach, wir erledigen diese Prüfung zu einem Fixpreis.

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