Wie ist die Buchhaltung zu führen?
Inhalt
Vereine sind solange zur Einnahmen- und Ausgabenrechnung berechtigt, solange deren gewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben den Schwellenwert in Höhe von EUR 1 Mio. nicht übersteigen. Dies bedeutet insbesondere eine laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Erstellung einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht binnen fünf Monaten nach Ende des Rechnungsjahres. Die Vermögensübersicht muss jedenfalls Anlagevermögen, Bankguthaben, Forderungen sowie Verbindlichkeiten umfassen.
Für mittelgroße Vereine ab gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben von mehr als EUR 1 Mio. in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ist ein Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.
Bei Überschreitung des Schwellenwerts von EUR 3 Mio. in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder einem Spendenaufkommen von mehr als EUR 1 Mio. wird ein um den Anhang erweiterter Jahresabschluss gefordert. In diesen Fällen hat die Abschlussprüfung durch einen besonders qualifizierten Abschlussprüfer zu erfolgen.