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Wie erfolgt die Eintragung ins Vereinsregister?

Inhalt

Zu unterscheiden ist zwischen dem lokalen Vereinsregister und dem zentralen Vereinsregister (ZVR).

Die Vereinsbehörden erster Instanz (örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion) haben die in ihrem Wirkungsbereich ansässigen Vereine und folgende Vereinsdaten in einem lokalen Vereinsregister evident zu halten:

  • Name des Vereins
  • entsprechende Aktenzahl
  • Datum des Entstehens
  • Sitz
  • Daten der Vorstandsmitglieder etc.

Änderungen sind der Vereinsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Das ZVR ist ein beim Bundesministerium für Inneres eingerichtetes öffentliches Register, welches sich aus den entsprechenden Daten der lokalen Vereinsbehörden zusammensetzt. Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem Verein eine neunstellige ZVR-Zahl zugewiesen.

Der Auszug aus dem Vereinsregister ersetzt die frühere „Bestandsbescheinigung“ und die frühere „Amtsbestätigung“. Jedermann steht die gebührenfreie Online-Abfrage eines Vereinsregisterauszugs offen, solange keine Auskunftssperre besteht.

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