Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Unterliegen die Vertragserrichtungskosten der Grunderwerbsteuer?

Inhalt

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich beim Kauf eines Grundstücks vom Wert der Gegenleistung, mindestens allerdings vom Grundstückswert. Gegenleistung ist dabei beim Kauf der Kaufpreis einschließlich aller vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Ob und wann auch die Kosten der Vertragserrichtung in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einfließen, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jüngst im Rahmen einer Entscheidung klargestellt.

Rechtsansicht des VwGH

Nach der Rechtsprechung des VwGH zählt zur Gegenleistung und damit zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das Grundstück aufzuwenden hat. Die Kosten der Vertragserrichtung zählen dann zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wenn der Verkäufer allein einen Notar oder Rechtsanwalt mit der Vertragserrichtung beauftragt und der Käufer dafür die Kosten zu übernehmen hat.

Wird ein Rechtsanwalt oder Notar vom Käufer und Verkäufer gemeinsam mit der Errichtung der Vertragsgrundlage beauftragt und verpflichtet sich der Käufer allein zur Tragung der gesamten Vertragserrichtungskosten, obwohl in Folge der Auftragserteilung beide Vertragsteile als Auftraggeber verpflichtet gewesen wären, die Kosten (anteilsmäßig – je zur Hälfte) zu tragen, so zählt die Hälfte der übernommenen Vertragserrichtungskosten zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

Nur wenn der Käufer allein den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilt, fällt keine Grunderwerbsteuer auf die Vertragserrichtungskosten an. Dies gilt mangels Gegenleistung auch dann, wenn die Vertragserrichtung durch den Käufer beauftragt wurde, die Kosten dafür allerdings vom Verkäufer getragen werden.

Stand: 26. April 2023

Bild: ipuwadol - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.