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Richtlinie zur 2. Phase des Härtefall-Fonds

Inhalt

Für die 2. Phase sind die Förderkriterien wesentlich erweitert worden. Beispielsweise sind die Einkommensober- und -untergrenzen als Antragsvoraussetzungen entfallen, Mehrfachversicherungen und Nebenverdienste sind keine Ausschlussgründe mehr und Neugründer sind nun auch antragsberechtigt. Näheres dazu ist unter diesem Link abrufbar.

Ab Montag, 20. April 2020, können die Förderanträge gemäß 2. Auszahlungsphase mittels Online-Formular bei der WKO eingereicht werden. Ein Muster-Formular zur Vorbereitung der benötigten Unterlagen steht zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie hier.

Für Rückfragen und Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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