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Information zur rückwirkenden Beantragung von Kurzarbeit

Inhalt

Das AMS informiert, dass eine rückwirkende Antragstellung für Covid19-Kurzarbeits-Projekte mit Beginn im Monat März nur mehr bis 20. April 2020, 24.00 Uhr, möglich ist. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ams.at/unternehmen

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

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