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Höhere Liquidität durch ungekürzte Rückerstattung eines allfälligen Vorsteuerguthabens

Inhalt

Der Nationalrat hat die vom Bundesrat beeinspruchten COVID-19-Gesetze mittels Beharrungsbeschluss bestätigt, sodass diese nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten können. Davon betroffen ist auch das 18. COVID-19-Gesetz mit den abgabenrechtlichen Bestimmungen, wie beispielsweise die befristete Möglichkeit für Gutschriftsauszahlungen trotz gestundeter Abgabenrückstände.

Die Voraussetzungen für eine ungekürzte Gutschriftsauszahlung haben wir bereits in unserem vorangegangenen Newsletter dargestellt. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihren Sachbearbeiter bei Halpern & Prinz wenden.

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