Seitenbereiche
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien

Wie wurde die Benutzung von Fahrrädern und E-Bikes durch Dienstnehmer steuerlich besser gestellt?

Inhalt

Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde es Dienstgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern steuerfreie Diensträder zur Verfügung zu stellen. Für die Privatnutzung eines Dienstrades fällt seit Beginn 2020 kein Sachbezug an bzw. kann für E-Bikes auch die Vorsteuer geltend gemacht werden. Voraussetzungen, die für die Behandlung der Diensträder als Betriebsvermögen zu erfüllen sind, sind zu beachten.

Sachbezug

Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer für nicht beruflich veranlasste Fahrten zu benützen, ist ein Sachbezugswert von null anzusetzen. Für Krafträder mit einem CO2-Emissionswert größer null ist weiterhin ein Sachbezugswert zu ermitteln.

Vorsteuerabzug

Bisher war der Vorsteuerabzug auch im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Miete oder dem Betrieb von Krafträdern ausgeschlossen. Unter einem Kraftrad ist ein Fahrzeug zu verstehen, dessen Fortbewegung nicht ausschließlich durch mechanische Umsetzung der Muskelkraft, sondern ganz oder teilweise durch Motoreneinsatz bewirkt wird. Dabei war nicht entscheidend, mittels welchen Energieträgers der Motor betrieben wird.

Auch Fahrräder mit elektrischem (Hilfs)Motor (Elektrofahrräder) sind als Krafträder anzusehen. Bei Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km (z. B. Motorfahrräder, Motorräder mit Beiwagen, Quads, Elektrofahrräder und Selbstbalance-Roller mit ausschließlich elektrischem oder elektrohydraulischem Antrieb) ist nun ein Vorsteuerabzug möglich, sofern alle allgemeinen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug vorliegen.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Africa Studio - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind bereits seit den 1950er Jahren zuverlässiger Partner für unsere Klienten und erfolgreich als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, mit Standort Wien im QBC am Hauptbahnhof, tätig. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.